Freebies Arbeitsrecht / Folge 72

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Falsche Kündigungsfrist berechnet: Ist die Kündigung jetzt ungültig?

Warum ein falsches Datum die Kündigung meistens nicht rettet und welche Frist wirklich zählt

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Viele glauben: Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist falsch berechnet, ist die ganze Kündigung automatisch unwirksam. Das ist leider ein gefährlicher Irrtum.

Im Regelfall bleibt die Kündigung wirksam. Die Gerichte legen sie einfach so aus, dass sie zum nächsten zulässigen Termin gilt. Aus dem falschen Datum wird also das richtige.

Entscheidend ist deshalb nicht das falsche Datum, sondern die Drei-Wochen-Frist für eine mögliche Klage. Wer hier abwartet, verschenkt seine Chancen.

Die wichtigsten Gesetze, einfach erklärt

§ 622 BGB

Regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen, die sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängern. Daran muss sich der Arbeitgeber halten.

§ 4 KSchG

Wer gegen eine Kündigung vorgehen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Diese Frist gilt fast immer.

§ 7 KSchG

Versäumst du die Drei-Wochen-Frist, gilt die Kündigung als wirksam. Lässt sie sich nicht als Kündigung zum richtigen Termin verstehen, endet das Arbeitsverhältnis dann sogar zum falschen, zu frühen Datum.

§ 133 BGB

Bei der Auslegung kommt es auf den wirklichen Willen an. Meist will der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, nicht nur zu einem bestimmten Tag.

§ 140 BGB

Lässt sich die Kündigung nicht so auslegen, kommt eine Umdeutung in eine Kündigung zum richtigen Termin in Betracht. Ohne rechtzeitige Klage solltest du dich darauf nicht verlassen.

Deine Sofortmaßnahmen

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Diese Fragen solltest du dir stellen

  1. Wann genau ist mir die Kündigung zugegangen?
  2. Wie lange bin ich schon im Betrieb beschäftigt?
  3. Welche Kündigungsfrist gilt für mich wirklich nach Gesetz oder Vertrag?
  4. Wollte mein Arbeitgeber erkennbar nur zu diesem einen Datum kündigen?
  5. Habe ich die Drei-Wochen-Frist für eine Klage noch nicht überschritten?
  6. Steht in meinem Arbeitsvertrag eine längere Frist als im Gesetz?

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

  • Die Kündigungsfrist falsch berechnen und ein zu frühes Enddatum nennen.
  • Sich auf das falsche Datum versteifen, statt zum nächstzulässigen Termin zu denken.
  • Annehmen, eine fehlerhafte Frist mache die ganze Kündigung wertlos.
  • Vertragliche oder verlängerte gesetzliche Fristen übersehen.
  • Den wahren Beendigungswillen ungenau formulieren und so Streit provozieren.

Schritt für Schritt

  1. Sofort prüfen, wann die Kündigung zugegangen ist und wann die Drei-Wochen-Frist endet.
  2. Im Zweifel immer fristgerecht Kündigungsschutzklage erheben, statt abzuwarten.
  3. Die eigene Frist und das genannte Enddatum vergleichen und Abweichungen festhalten.
  4. Beratung durch Fachanwalt oder Gewerkschaft suchen, am besten in den ersten Tagen.
  5. Alle Unterlagen vollständig sammeln und für ein mögliches Verfahren bereithalten.

Wichtig zum Schluss

Eine falsch berechnete Kündigungsfrist macht die Kündigung nur in seltenen Ausnahmefällen ganz unwirksam, aber sie kann den Beendigungszeitpunkt verschieben und Ansprüche sichern. Wer die Drei-Wochen-Frist kennt und rechtzeitig handelt, hat oft mehr Spielraum als gedacht. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.

Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LTMK Köln
Dein Ansprechpartner

Dr. Baran Kizil

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 72, Stichwort FRISTBERECHNUNG.