OVG NRW stärkt Rechte von Bauherren bei Nachverdichtung

Immer wieder kommt es bei der Erweiterung von baulichen Anlagen zu Nachbarklagen, weil sich Menschen wegen der durch die Erweiterung entstehenden Einsichtsmöglichkeiten auf ihr Grundstück gestört fühlen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat sich nun in einer aktuellen Entscheidung vom 01.02.2021, 2 B 1964/20 (abrufbar unter folgendem Link) noch einmal mit dieser Problematik beschäftigt. Hierbei hat es ausdrücklich festgehalten, dass „Nachbarn regelmäßig hinnehmen müssten, dass Grundstücke innerhalb des baurechtlich vorgegebenen Rahmens genutzt werden, auch wenn es dadurch zu Einsichtsmöglichkeiten (selbst in Wohnräume) kommt, wie sie in einem bebauten Gebiet üblich“ sind. Hierzu gehören auch die im Rahmen einer genehmigten Nutzung einer Terrasse bzw. Dachterrasse typischerweise entstehenden Lebensäußerungen.

 

Was war geschehen?

Im konkreten Fall handelte es sich um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gegen ein Bauvorhaben auf einem angrenzenden Grundstück, bei dem die Erweiterung eines Zweifamilienhauses zu einem Wohnhaus für fünf Parteien erfolgen sollte. Die Antragsteller trugen vor, dass die direkte Umgebung des Baugrundstücks durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt sei und sich das Vorhaben in diesem Rahmen nicht einfüge. Aufgrund der hohen Zahl seiner Wohneinheiten stelle es einen Fremdkörper dar, der in eine dafür nicht vorgesehene Baustruktur „gepresst“ werde und die Privatsphäre der umliegenden Grundstücksnachbarn verletze.

 

Was hat das OVG NRW entschieden?

Das OVG NRW hat den Antrag zurückgewiesen und unabhängig von dem konkreten Bauvorhaben zwei interessante Fragen beantwortet. Zum einen hat es klargestellt, dass es für die Art der baulichen Nutzung darauf ankommt, ob in einem Mehrfamilienhaus oder in einem Ein- oder Zweifamilienhaus gewohnt wird. Daher gehe das Argument fehl, die höhere Zahl der Wohneinheiten führe dazu, dass sich das Bauvorhaben nicht in die bauliche Umgebung einfüge. Zum anderen stellt das Gericht in erfreulicher Klarheit fest, dass dies auch dann gilt, wenn das Nachbargrundstück von Dachfenstern und Terrassen des Neubaus aus eingesehen werden kann, da dies grundsätzlich hingenommen werden müsse.

 

Fazit

Im Hinblick auf die nach wie vor steigenden Grundstückspreise und die in Teilen der Politik geführten Debatten über Flächenverbrauch kommt der Nachverdichtung für die Schaffung von Wohnraum weiterhin eine hohe Bedeutung zu. In diesem Zusammenhang hilft die Entscheidung des OVG NRW, der immer wieder geführten Argumentation im Rahmen von Nachbarklagen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

 

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Ihr Ansprechpartner: Fritz Marx