
Einladungspflicht zu Betriebsratssitzungen trotz Arbeitsunfähigkeit – Beschluss des LAG Hessen
Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 02.02.2026 (Az.: 16 TaBVGa 2/26) eine Einladungspflicht des Betriebsratsvorsitzenden bejaht, obwohl das Mitglied arbeitsunfähig erkrankt war; maßgeblich war die ausdrückliche Anzeige der Amtsfähigkeit. Der Beschluss ist abrufbar unter folgendem Link. Zum




