
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung – Urteil des BAG
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 21.05.2026 – 8 AZR 194/25 (F) entschieden, dass dass kirchliche Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen die Mitgliedschaft in einer bestimmten Kirche als Einstellungsvoraussetzung verlangen dürfen. Die Pressemitteilung des BAG ist abrufbar unter folgendem




