
Mehr Pflichten der Gemeinschaft zur Erstherstellung im steckengebliebenen Bau – Klare Grenzen für den Innenausbau – Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.02.2026 (Az.: V ZR 219/24) entschieden, dass der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf plangerechte Erstherstellung nicht nur das Gemeinschaftseigentum umfasst, sondern bei einem „steckengebliebenen Bau“ auch bestimmte Arbeiten im räumlichen Bereich seiner Einheit: innenliegende nichttragende




