
Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeit eines Cheftrainers in der „Baller League“ rechtswidrig – Urteil des ArbG Brandenburg an der Havel
Das Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel erklärte mit Urteil vom 25.09.2025 (Az.: 4 Ca 10230/25) die fristlose Kündigung eines Cheftrainers wegen Tätigkeit in der „Baller League“ für unwirksam, weil der Verein die Nebentätigkeit lange kannte und duldete. Das Arbeitsgericht




