Vergütungsplicht für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten – Urteil des BAG
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 23.04.2024 (Az.: 5 AZR 212/23) klargestellt, dass die Körperreinigungszeiten eines Arbeitnehmers als vergütungspflichtige Arbeitszeit zu bewerten sind, wenn sich der Arbeitnehmer bei seiner Arbeitsleistung