
BGH zu Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Was gilt, wenn der Geschädigte ein “kleineres” Fahrzeug aus einer niedrigeren Fahrzeugklasse anmietet?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit vom 19.05.2026 (Az. VI ZR 67/25) zur Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall Folgendes klargestellt: Wer nach einem Unfall freiwillig ein günstigeres Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmietet, kann vom Schädiger bzw. dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer




