
Was das Leistungsverzeichnis abdeckt, ist auch abgegolten – Urteil des Kammergerichts Berlin
Das Kammergericht Berlin (KG) hat am 13.02.2026 (Az. 21 U 13/26) entschieden, dass Leistungen, die bereits vom beauftragten Leistungsverzeichnis (LV) erfasst sind, sind nicht „nachtragsfähig“ sind – eine Mehrvergütung gibt es dafür nicht. Zugleich zeigt das Gericht auf, wie




