
Keine generelle Pflicht zu drei Vergleichsangeboten – was Wohnungseigentümer jetzt wissen sollten – Urteil des BGH
Der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 27.03.2026 (Az. V ZR 7/25) entschieden, dass Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen nicht allgemein verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Die bislang in der Instanzrechtsprechung verbreitete „Drei‑Angebote‑Regel“ trägt nach Auffassung des




