
Fiktive Abrechnung bleibt trotz späterem Zweitschaden unberührt – Urteil des BGH
Der Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 100/25, Urteil vom 30.03.2026) hat ein Urteil des LG Stuttgart aufgehoben und klargestellt: Bei fiktiver Abrechnung auf Wiederbeschaffungsaufwandsbasis ist das spätere Schicksal des Fahrzeugs grundsätzlich irrelevant. Ein nachfolgender Verkehrsunfall mindert den Anspruch gegen den




