
Schwerbehinderung: Keine Offenbarungspflicht im Bewerbungsgespräch – Urteil des LAG Köln
Das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 6 SLa 574/25) hat mit Urteil vom 16.04.2026 klargestellt, dass eine Bewerberin ihre Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch nicht offenbaren muss; eine Anfechtung wegen angeblicher arglistiger Täuschung scheidet aus, wenn keine zulässige Frage gestellt wurde und unzulässige




