
Kündigungen vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat sind unwirksam – Urteil des BAG
Mit Urteil vom 01.04.2026, Az.: 6 AZR 157/22 u.a., hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entschieden, dass Kündigungen nicht nur dann unwirksam sind, wenn sie ohne die erforderliche Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sondern auch, wenn die Anzeige vor Abschluss




