
Mietpreisbremse bleibt – Verlängerung nicht verfassungswidrig – Beschluss des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 sowie gegen die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit bleiben die gesetzlichen Begrenzungen für die Miethöhe bei Wiedervermietungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft.




