
Zur Wirksamkeit der Schwamm-Ausschlussklausel in der Wohngebäudeversicherung – Urteil des OLG Köln
Wer sein Haus oder seine Eigentumswohnung gegen Leitungswasserschäden versichert hat, darf erwarten, dass die Versicherung im Schadensfall leistet. Was aber, wenn ein Rohrbruch nicht nur zu einer Durchfeuchtung der Bausubstanz führt, sondern darüber hinaus einen massiven Befall mit Hausschwamm




