Freebies Arbeitsrecht / Folge 59
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Wie das Gericht dein Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflösen kann, wenn die Rückkehr für dich unzumutbar ist
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Freebie als PDF öffnenEine Kündigungsschutzklage muss nicht immer das Ziel haben, zurück an den alten Arbeitsplatz zu kommen. Manchmal ist die Beziehung zum Arbeitgeber so zerrüttet, dass eine Rückkehr für dich schlicht nicht mehr zumutbar ist.
Für genau diese Situation gibt es den gerichtlichen Auflösungsantrag. Das Gericht kann das Arbeitsverhältnis auf deinen Antrag auflösen und dir gleichzeitig eine Abfindung zusprechen.
Wichtig ist die richtige Strategie und das Einhalten der Fristen. Wer hier die Möglichkeiten kennt, verhandelt aus einer deutlich stärkeren Position.
Ist dir die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar, kann das Gericht es auf deinen Antrag auflösen und dir eine Abfindung zusprechen.
Legt den Rahmen der Abfindung fest: in der Regel bis zu zwölf Monatsverdienste, bei älteren und langjährig Beschäftigten auch mehr.
Du musst innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage einreichen. Sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Schützt vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen und ist meist die Grundlage, auf der die Klage überhaupt erfolgreich sein kann.
Hake ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
Ein Auflösungsantrag ist kein Notnagel, sondern ein starkes Werkzeug, wenn die Rückkehr für dich unzumutbar geworden ist. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 59, Stichwort ABFINDUNG.
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