Verwaltungsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht stehen wir Ihnen in allen bedeutenden Teilbereichen des Wirtschaftsverwaltungsrechts als verlässlicher und kompetenter Partner zur Seite. Wir unterstützen Unternehmen, Körperschaften und Privatpersonen sowohl bei der langfristigen Planung als auch bei der Realisierung ihrer Vorhaben im Zusammenwirken mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen. Darüber hinaus beraten wir Sie bei Auseinandersetzungen mit der öffentlichen Verwaltung und setzen – wenn nichts Anderes mehr geht – Ihre Interessen vor deutschen und europäischen Gerichten aller Instanzen durch. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem öffentlichen Baurecht, dem allgemeinen Wirtschaftsverwaltungsrecht und dem Gewerberecht. Wir beraten zudem in Fragen des Europarechts, des Verfassungsrechts und des Verwaltungsprozessrechts und vertreten Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten.

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht begleiten wir Sie von der bauplanungsrechtlichen Vorbereitung bis zur baurechtlichen Genehmigung und gerichtlichen Überprüfung. Wir beraten zu Bauleitplanung, Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen und Nachbarschutz und entwickeln gemeinsam mit Ihnen rechtssichere und praxistaugliche Lösungen. Dabei greifen wir auf unsere ausgewiesene Expertise im Bau- und Immobilienbereich zurück, um technische, wirtschaftliche und rechtliche Anforderungen zu verbinden.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

Im Wirtschaftsverwaltungsrecht unterstützen wir Sie bei der Erlangung und Sicherung behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse, der Teilnahme an öffentlichen Einrichtungen sowie bei der Abwehr belastender Verwaltungsakte. Hierzu gehören insbesondere Genehmigungsverfahren sowie die Zulassung und Entziehung gewerberechtlicher Erlaubnisse, das kommunale Wirtschaftsrecht und verwaltungsrechtliche Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Gewerberecht

Im Gewerberecht begleiten wir Gewerbetreibende, Unternehmen und Freiberufler bei allen Fragen rund um die Aufnahme, Ausübung und Beendigung gewerblicher Tätigkeiten. Wir beraten zu gewerbe- und gaststättenrechtlichen Erlaubnissen, Zuverlässigkeitsprüfungen und Auflagen, zur Entziehung oder Wiedererteilung von Erlaubnissen sowie zur behördlichen Überwachung und Sanktionierung. Unsere Tätigkeit umfasst daneben die Abwehr von Untersagungsverfügungen und Auflagen sowie die gerichtliche Überprüfung gewerberechtlicher Maßnahmen im Verwaltungsprozess.

Portfolio

  • Genehmigungsverfahren; Zulassung und Entziehung gewerberechtlicher Erlaubnisse
  • Kommunales Wirtschaftsrecht; Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen
  • Verwaltungsrechtliche Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Europarecht; Verfassungsrecht; Verwaltungsprozessrecht

Ihr Ansprechpartner

Fritz Marx

Fritz Marx

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht