Freebies Arbeitsrecht / Folge 66
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Sonderkündigungsschutz für Menschen mit GdB unter 50. Was die Gleichstellung bringt und was nicht
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Freebie als PDF öffnenDu hast einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 und glaubst, du hättest im Job keinen besonderen Schutz? Das ist ein weit verbreiteter Irrtum, der dich teuer zu stehen kommen kann.
Mit der Gleichstellung kannst du dir einen Kündigungsschutz sichern, den sonst nur schwerbehinderte Menschen haben. Dein Arbeitgeber darf dich dann nicht mehr einfach kündigen.
In diesem Freebie findest du die wichtigsten Gesetze, eine Checkliste und die ersten Schritte, die du in so einer Situation nicht vergessen solltest.
Definiert die Behinderung und den Grad der Behinderung (GdB). Erst ab dieser Einstufung wird klar, ob du gleichgestellt werden kannst.
Regelt, wer als gleichgestellt gilt. Menschen mit einem GdB von mindestens 30 und unter 50 können auf Antrag schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Eine Kündigung gegenüber schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen braucht die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
Regelt den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen. Wichtig: Dieser Anspruch gilt für Gleichgestellte nicht.
Gegen eine Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.
Der Schutz greift nur, wenn dein Antrag auf Gleichstellung mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung gestellt war.
Hake ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
Eine Kündigung gegen einen gleichgestellten Menschen ohne Zustimmung des Integrationsamts ist unwirksam. Wer seinen Antrag rechtzeitig stellt und die Drei-Wochen-Frist einhält, steht oft viel stärker da, als er denkt. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 66, Stichwort GLEICHSTELLUNG.
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