Freebies Arbeitsrecht / Folge 1

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Gekündigt? Diese 7 Punkte entscheiden, ob deine Kündigung wirksam ist

Woran Kündigungen in der Praxis scheitern und was du in den ersten drei Wochen prüfen solltest

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Eine Kündigung im Briefkasten fühlt sich endgültig an. Das ist sie oft nicht.

Viele Kündigungen scheitern an Formfehlern, an einer falschen Frist oder an einem fehlenden Grund. Arbeitet dein Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten und bist du länger als sechs Monate dabei, braucht dein Arbeitgeber für eine ordentliche Kündigung einen sozial gerechtfertigten Grund.

Dieses Freebie zeigt dir die sieben Punkte, an denen du eine Kündigung prüfen kannst, und warum die Drei-Wochen-Frist für die Klage so wichtig ist.

Die wichtigsten Gesetze, einfach erklärt

§ 623 BGB

Eine Kündigung braucht die Schriftform: Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, WhatsApp oder ein mündliches „Du bist raus“ reichen nicht.

§ 622 BGB

Regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen. Für den Arbeitgeber werden sie länger, je länger du im Betrieb bist.

§ 1 KSchG

Gilt das Kündigungsschutzgesetz, ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, also auf Gründen in deiner Person, deinem Verhalten oder dringenden betrieblichen Erfordernissen beruht.

§ 23 KSchG

Der allgemeine Kündigungsschutz greift in Betrieben mit in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmern. Zusammen mit der Wartezeit von sechs Monaten aus § 1 KSchG entscheidet das, ob dein Arbeitgeber einen Grund braucht.

§ 102 BetrVG

Gibt es einen Betriebsrat, muss er vor jeder Kündigung angehört werden. Ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam.

§ 4 KSchG

Gegen eine Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben. Sonst gilt sie als wirksam.

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Diese Fragen solltest du dir stellen

  1. Habe ich die Kündigung schriftlich mit Originalunterschrift bekommen?
  2. Arbeiten in meinem Betrieb in der Regel mehr als zehn Menschen?
  3. Bin ich länger als sechs Monate im Unternehmen?
  4. Welchen Grund nennt mein Arbeitgeber, und ist er überhaupt nachvollziehbar?
  5. Stimmt die Kündigungsfrist für meine Dauer der Betriebszugehörigkeit?
  6. Gibt es einen Betriebsrat, und wurde er vorher angehört?
  7. Wann genau läuft meine Frist für die Kündigungsschutzklage ab?

Typische Fehler von Arbeitgebern

  • Die Kündigung kommt per E-Mail, Messenger oder nur mündlich.
  • Die Unterschrift fehlt oder ist nur eingescannt.
  • Es unterschreibt eine Person, die nicht für die Firma kündigen darf.
  • Die Kündigungsfrist ist falsch berechnet.
  • Der Betriebsrat wird vor der Kündigung nicht angehört.
  • Der Arbeitgeber kündigt ohne sozial gerechtfertigten Grund, obwohl das Kündigungsschutzgesetz gilt.

Schritt für Schritt

  1. Die sieben Punkte dieser Checkliste der Reihe nach an deiner Kündigung abhaken.
  2. Fehlt die Schriftform, die Unterschrift oder die Betriebsratsanhörung, die Kündigung nicht hinnehmen.
  3. Bei einer fristlosen Kündigung prüfen lassen, ob der genannte Grund wirklich trägt.
  4. Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.
  5. Dich anwaltlich oder bei deiner Gewerkschaft beraten lassen, bevor du etwas unterschreibst.

Wichtig zum Schluss

Schon ein einziger Fehler bei Form, Frist oder Grund kann eine Kündigung zu Fall bringen. Wer die Drei-Wochen-Frist verpasst, verliert diese Chance aber fast immer. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.

Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LTMK Köln
Dein Ansprechpartner

Dr. Baran Kizil

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln

Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 1, Stichwort KÜNDIGUNG.