Freebies Arbeitsrecht / Folge 49

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Trotz Kündigung weiter Gehalt bekommen: Wann geht das?

Warum eine Kündigung deinen Lohnanspruch nicht automatisch beendet.

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Kündigung bekommen und trotzdem weiter Geld vom Arbeitgeber? Was wie ein Traum klingt, ist im Arbeitsrecht ein ganz normaler Fall. Viele Beschäftigte verschenken hier bares Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen.

Der Schlüssel heißt Annahmeverzug. Wehrst du dich gegen eine unwirksame Kündigung und gewinnst, muss dein Arbeitgeber dir den Lohn für die ganze Zeit nachzahlen, auch wenn du nicht gearbeitet hast.

Dieses Freebie zeigt dir, wann du trotz Kündigung Anspruch auf Gehalt hast und worauf du dabei unbedingt achten musst.

Die wichtigsten Gesetze, einfach erklärt

§ 615 BGB

Annahmeverzug: Bietet der Arbeitgeber dir keine Arbeit, obwohl er muss, behältst du deinen Lohnanspruch, auch ohne zu arbeiten.

§ 622 BGB

Bis zum Ende der Kündigungsfrist läuft dein Gehalt ganz normal weiter. Die Kündigung wirkt erst danach.

§ 4 KSchG

Nur wer innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhebt, kann den Annahmeverzugslohn für die Folgezeit sichern.

§ 11 KSchG

Was du in der Zwischenzeit anderweitig verdienst oder böswillig nicht verdienst, wird auf den Anspruch angerechnet.

Freistellung

Wirst du unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt, bekommst du dein Gehalt weiter, ohne arbeiten zu müssen.

Deine Sofortmaßnahmen

Hake ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.

Diese Fragen solltest du dir stellen

  1. Ist meine Kündigung überhaupt wirksam?
  2. Habe ich fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben?
  3. Habe ich meine Arbeitsleistung ausdrücklich angeboten?
  4. Bin ich freigestellt und wenn ja, mit oder ohne Lohnfortzahlung?
  5. Läuft meine Kündigungsfrist noch?
  6. Verdiene ich in der Zwischenzeit woanders Geld?
  7. Habe ich mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet?

Typische Fehler von Arbeitgebern

  • Der Arbeitgeber stellt einfach die Zahlung ein, obwohl die Kündigung unwirksam ist.
  • Er beschäftigt dich nicht weiter, schuldet dir aber trotzdem den Lohn.
  • Die Kündigungsfrist wird zu kurz berechnet.
  • Es wird behauptet, mit der Kündigung ende sofort jeder Anspruch.
  • Eine Freistellung wird fälschlich als Lohnverzicht dargestellt.

Schritt für Schritt

  1. Erhebe rechtzeitig Kündigungsschutzklage, um deine Ansprüche zu sichern.
  2. Biete deine Arbeitsleistung nachweisbar an.
  3. Behalte deine Kündigungsfrist und den letzten Gehaltslauf im Blick.
  4. Dokumentiere alle anderweitigen Einkünfte.
  5. Lass den möglichen Annahmeverzugslohn berechnen, oft sind das mehrere Monatsgehälter.

Wichtig zum Schluss

Eine Kündigung beendet deinen Lohnanspruch nicht automatisch. Bei unwirksamer Kündigung kann dir der Arbeitgeber Monate später das volle Gehalt nachzahlen müssen. Entscheidend ist die Drei-Wochen-Frist. Wer schnell handelt, sichert sich oft viel Geld. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.

Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LTMK Köln
Dein Ansprechpartner

Dr. Baran Kizil

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln

Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 49, Stichwort GEHALT.