Freebies Arbeitsrecht / Folge 57
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Deine Rechte beim Thema Gehalt und Geschlechtergerechtigkeit verständlich erklärt
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Freebie als PDF öffnenEs ist eine der unfairsten Situationen im Job: Du machst die gleiche Arbeit wie ein Kollege oder eine Kollegin, trägst die gleiche Verantwortung und bringst die gleiche Erfahrung mit. Trotzdem steht am Monatsende ein anderer Betrag auf deinem Konto, nur weil du ein anderes Geschlecht hast.
Viele halten das für ein Tabuthema oder denken, sie könnten ohnehin nichts dagegen tun. Das stimmt nicht. Das deutsche Recht verbietet eine Benachteiligung beim Gehalt wegen des Geschlechts und gibt dir konkrete Werkzeuge an die Hand, um Klarheit zu bekommen.
Dieses Freebie zeigt dir die wichtigsten Gesetze, deine ersten Schritte und die typischen Fehler von Arbeitgebern, damit du selbstbewusst und gut vorbereitet handeln kannst.
Verbietet die unmittelbare und mittelbare Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts. Auch versteckte Benachteiligungen über scheinbar neutrale Kriterien sind erfasst.
Stellt klar: Für gleiche oder gleichwertige Arbeit darf wegen des Geschlechts kein geringeres Entgelt vereinbart oder gezahlt werden.
Gibt dir einen individuellen Auskunftsanspruch über das Vergleichsentgelt und die Kriterien der Entgeltfindung. Er gilt in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten.
Beschreibt, worüber du Auskunft verlangen kannst, etwa über das durchschnittliche monatliche Vergleichsentgelt von Beschäftigten des anderen Geschlechts mit gleicher Tätigkeit.
Regelt, wie und an wen du deinen Auskunftsanspruch richtest, in der Regel über den Betriebsrat oder den Arbeitgeber.
Der europarechtliche Grundsatz des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit, der das deutsche Recht zusätzlich stützt.
Besseres Verhandlungsgeschick eines Kollegen rechtfertigt keine höhere Bezahlung für die gleiche Arbeit.
Hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt sein müssen, das deutsche Gesetz steht noch aus (Stand Oktober 2026). Danach gilt das Auskunftsrecht unabhängig von der Betriebsgröße.
Hake ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
Eine ungleiche Bezahlung wegen des Geschlechts ist kein Schicksal, sondern verboten, und du hast mehr Möglichkeiten, als die meisten ahnen. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 57, Stichwort LOHN.
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