Freebies Arbeitsrecht / Folge 7
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Wie das Mutterschutzgesetz dich vor einer Kündigung schützt, auch nach einer Fehlgeburt, und welche Fristen du kennen musst
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Freebie als PDF öffnenDu bist schwanger und hältst plötzlich eine Kündigung in der Hand. Viele Frauen glauben dann, sie könnten nichts mehr tun.
Das Mutterschutzgesetz verbietet dem Arbeitgeber in dieser Zeit die Kündigung. Das gilt auch, wenn er von der Schwangerschaft noch nichts wusste, solange du ihn rechtzeitig informierst.
Hier liest du, wie lange der Schutz läuft, was seit dem 01.06.2025 nach einer Fehlgeburt gilt und welche Schritte du jetzt gehen musst.
Während der Schwangerschaft und bis zum Ende von vier Monaten nach der Entbindung darf dir nicht gekündigt werden. Hat der Arbeitgeber nichts gewusst, musst du ihm die Schwangerschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitteilen.
Hast du die zwei Wochen ohne eigenes Verschulden verpasst, zählt die Mitteilung noch, wenn du sie sofort nachholst.
Nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche bist du ebenfalls vier Monate vor einer Kündigung geschützt.
Seit dem 01.06.2025 gibt es Mutterschutz auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche.
Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei einer Betriebsschließung, darf die zuständige Landesbehörde eine Kündigung vorher für zulässig erklären. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam.
Gegen die Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben.
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Ohne vorherige Zustimmung der Landesbehörde ist eine Kündigung in der Schwangerschaft unwirksam. Die Klagefrist von drei Wochen läuft trotzdem, also warte nicht ab. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 7, Stichwort SCHUTZ.
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