Freebies Arbeitsrecht / Folge 22
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Was zum zu versteuernden Einkommen zählt, welches Jahr maßgeblich ist und warum dir Elternzeit auch ohne Elterngeld zusteht
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Freebie als PDF öffnenSeit dem 01.04.2025 gibt es kein Elterngeld mehr, wenn das zu versteuernde Einkommen über 175.000 Euro liegt. Die Grenze gilt für Paare und Alleinerziehende gleich.
Für Paare lag sie vorher bei 200.000 Euro. Wer gut verdient oder im maßgeblichen Jahr eine Abfindung oder einen hohen Bonus bekommen hat, sollte genau nachrechnen.
Dieses Freebie zeigt dir, wie die Grenze funktioniert, welches Einkommen zählt und wie du Antrag und Elternzeit vorbereitest.
Kein Anspruch auf Elterngeld besteht, wenn das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt mehr als 175.000 Euro betrug. Bei Paaren zählt die Summe beider Einkommen.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Brutto. Es bleibt nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und weiteren Posten übrig und steht in deinem Steuerbescheid.
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht.
Dein Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber hängt nicht vom Elterngeld ab. Auch über der Einkommensgrenze kannst du Elternzeit nehmen.
Rund um die Elternzeit hast du besonderen Kündigungsschutz. Kündigen darf der Arbeitgeber dann nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde.
Hake ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
Die Grenze von 175.000 Euro bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf das Bruttogehalt. Elternzeit und Kündigungsschutz stehen dir unabhängig davon zu. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 22, Stichwort ELTERNGELD.
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