Freebies Arbeitsrecht / Folge 21
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Wie Verfallklauseln funktionieren, wann sie nicht greifen und wie du offene Ansprüche trotzdem geltend machst
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Freebie als PDF öffnenIn vielen Arbeitsverträgen steht eine Klausel, nach der Ansprüche verfallen, wenn du sie nicht rechtzeitig geltend machst. Oft sind es 3 Monate.
Viele Beschäftigte geben dann auf, obwohl noch Geld offen ist. Dabei sind solche Klauseln häufig unwirksam, etwa weil sie den Mindestlohn nicht ausnehmen.
Dieses Freebie zeigt dir, wann eine Ausschlussfrist nicht greift und wie du deinen Anspruch trotzdem schriftlich anmeldest.
Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn beschränken oder seine Geltendmachung ausschließen, sind insoweit unwirksam. Eine Ausschlussfrist kann den Mindestlohn deshalb nicht verfallen lassen.
Klauseln in vorformulierten Arbeitsverträgen sind unwirksam, wenn sie dich unangemessen benachteiligen oder nicht klar und verständlich sind. Das Bundesarbeitsgericht hat am 18.09.2018 entschieden (9 AZR 162/18), dass eine Ausschlussfrist ohne Ausnahme für den Mindestlohn unwirksam ist.
Ist eine Vertragsklausel unklar formuliert, geht das zulasten des Arbeitgebers, der den Vertrag vorgegeben hat.
Gilt keine wirksame Ausschlussfrist, greift die normale Verjährung. Sie beträgt drei Jahre.
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Eine abgelaufene Ausschlussfrist heißt nicht automatisch, dass dein Geld verloren ist. Ist die Klausel unwirksam, gilt die normale Verjährung von drei Jahren. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 21, Stichwort AUSSCHLUSSFRIST.
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