Freebies Arbeitsrecht / Folge 52
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Neues BAG-Urteil zur Freistellung und was es für deinen Dienstwagen bedeutet
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Freebie als PDF öffnenViele Arbeitnehmer glauben, der Arbeitgeber dürfe sie nach einer Kündigung jederzeit freistellen, solange er weiter das Gehalt zahlt. In sehr vielen Standard-Arbeitsverträgen steht genau so eine pauschale Klausel.
Das Bundesarbeitsgericht hat dem mit Urteil vom 25.03.2026 (5 AZR 108/25) einen Riegel vorgeschoben. Eine pauschale Freistellungsklausel in einem Formulararbeitsvertrag ist unwirksam, wenn sie den Arbeitgeber generell berechtigt, dich nach der Kündigung bis zum Fristende von der Arbeit zu entbinden.
Hintergrund ist dein grundrechtlich geschütztes Interesse an tatsächlicher Beschäftigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Das hat auch direkte Folgen für den Entzug eines privat genutzten Dienstwagens während der Freistellung.
Eine pauschale Freistellungsklausel in Formulararbeitsverträgen ist unwirksam, wenn sie den Arbeitgeber generell berechtigt, dich nach der Kündigung bis zum Fristende unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen.
Du hast ein grundrechtlich geschütztes Interesse daran, bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses wirklich zu arbeiten und nicht nur bezahlt zu werden. Eine Freistellung greift in genau dieses Interesse ein.
Eine Freistellung kann zulässig sein, wenn der Arbeitgeber überwiegende, konkret schützenswerte Interessen nachweist. Ein pauschaler Satz im Vertrag reicht dafür nicht aus.
Steht die Freistellung auf wackligen Beinen, ist auch der gleichzeitige Entzug deines privat nutzbaren Dienstwagens angreifbar. Der Dienstwagen ist Teil deiner Vergütung.
Gegen eine Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Versäumst du die Drei-Wochen-Frist, wird die Kündigung von Anfang an als rechtswirksam behandelt. Deshalb ist schnelles Handeln entscheidend.
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Dieses Freebie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und beschreibt nur die allgemeine Rechtslage nach dem neuen BAG-Urteil. Wer betroffen ist, sollte schnell handeln und die Drei-Wochen-Frist im Blick behalten. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 52, Stichwort FREISTELLUNG.
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