Freebies Arbeitsrecht / Folge 50

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KI bewertet deine Leistung: Ist das überhaupt erlaubt?

Wenn ein Algorithmus über Bonus, Aufstieg oder Kündigung mitentscheidet.

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Immer mehr Unternehmen lassen Software bewerten, wer gut arbeitet und wer nicht: Klicks, Tempo, Pausen, Verkaufszahlen. Alles wird gemessen und in ein Ranking gegossen. Aber darf eine KI wirklich über deine Karriere entscheiden?

Das Gesetz zieht hier klare Grenzen. Reine, vollautomatische Entscheidungen mit erheblicher Wirkung sind grundsätzlich verboten. Und der Betriebsrat hat ein gewichtiges Wort mitzureden.

Dieses Freebie zeigt dir, was eine KI darf, was nicht, und wie du dich gegen unfaire oder undurchsichtige Bewertungen wehren kannst.

Die wichtigsten Gesetze, einfach erklärt

Art. 22 DSGVO

Du hast das Recht, nicht einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die dich erheblich beeinträchtigt.

Art. 6 Abs. 1 DSGVO

Eine Leistungsbewertung verarbeitet deine Daten. Das ist nur zulässig, wenn es erforderlich und verhältnismäßig ist.

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Technische Systeme zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle brauchen die Zustimmung des Betriebsrats.

§ 1 AGG

Eine Bewertung darf nicht diskriminieren, etwa wegen Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung. KI-Systeme sind hier besonders anfällig.

Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO

Du hast ein Recht darauf zu erfahren, nach welcher Logik eine automatisierte Bewertung zustande kommt.

Deine Sofortmaßnahmen

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Diese Fragen solltest du dir stellen

  1. Welches System bewertet mich und nach welchen Kriterien?
  2. Trifft am Ende ein Mensch die Entscheidung oder die KI allein?
  3. Hat die Bewertung erhebliche Folgen für mich, etwa Bonus oder Kündigung?
  4. Wurde ich transparent über die Bewertung informiert?
  5. Hat der Betriebsrat zugestimmt?
  6. Könnte das System mich oder Gruppen diskriminieren?
  7. Kann ich Einsicht und eine menschliche Überprüfung verlangen?

Typische Fehler von Arbeitgebern

  • Eine KI entscheidet völlig allein über Bonus, Aufstieg oder Kündigung.
  • Der Betriebsrat wird bei der Einführung des Systems übergangen.
  • Beschäftigte erfahren nichts über die Bewertungslogik.
  • Das System diskriminiert bestimmte Gruppen, ohne dass es geprüft wird.
  • Es gibt keine Möglichkeit, eine menschliche Überprüfung zu verlangen.

Schritt für Schritt

  1. Verschaffe dir Klarheit über das Bewertungssystem und seine Kriterien.
  2. Bestehe auf einer menschlichen Letztentscheidung.
  3. Fordere Auskunft über die Logik der automatisierten Bewertung.
  4. Beziehe Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten ein.
  5. Lass bei nachteiligen Folgen prüfen, ob die Bewertung überhaupt verwertbar ist.

Wichtig zum Schluss

Eine KI darf dich messen, aber sie darf nicht allein und im Verborgenen über deine Karriere richten. Vollautomatische Entscheidungen mit erheblicher Wirkung sind grundsätzlich verboten, und du hast ein Recht auf Transparenz und einen Menschen, der entscheidet. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.

Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LTMK Köln
Dein Ansprechpartner

Dr. Baran Kizil

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 50, Stichwort BEWERTUNG.