Freebies Arbeitsrecht / Folge 19
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Welche Angaben du wann bekommen musst, wann eine E-Mail reicht und was passiert, wenn dein Arbeitgeber sich nicht daran hält
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Freebie als PDF öffnenViele fangen einen Job an, ohne je etwas Schriftliches über Lohn, Arbeitszeit oder Kündigungsfristen bekommen zu haben. Der Arbeitsvertrag gilt trotzdem.
Das Nachweisgesetz verpflichtet deinen Arbeitgeber, dir die wesentlichen Arbeitsbedingungen mitzuteilen. Die Angaben kommen gestaffelt: am ersten Arbeitstag, nach sieben Tagen und spätestens einen Monat nach Beginn.
Dieses Freebie zeigt dir, welche Angaben dir zustehen, in welcher Form, und wie du fehlende Informationen einforderst.
Der Arbeitgeber muss dir die wesentlichen Vertragsbedingungen mitteilen, etwa Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit, Lohn, Arbeitszeit, Pausen, Urlaub, Kündigungsverfahren und Hinweise auf Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Name und Anschrift der Vertragsparteien, Lohn und Arbeitszeit bekommst du spätestens am ersten Arbeitstag. Beginn, Arbeitsort, Tätigkeit und Probezeit spätestens am siebten Kalendertag. Den Rest, etwa Urlaub und Kündigungsverfahren, spätestens einen Monat nach Beginn.
Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Angaben auch in Textform schicken, zum Beispiel per E-Mail, wenn du sie speichern und ausdrucken kannst. Verlangst du es, muss er sie dir schriftlich geben.
Ändern sich wesentliche Bedingungen, muss dir der Arbeitgeber das spätestens an dem Tag mitteilen, an dem die Änderung wirksam wird.
Verstöße sind eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 2.000 Euro betragen.
Hake ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
Fehlt der Nachweis, ist dein Arbeitsvertrag trotzdem wirksam, und die fehlenden Angaben kannst du jederzeit einfordern. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 19, Stichwort NACHWEIS.
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