LTMK erwirkt Nichtigkeit von Landesgesetz vor BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Regelung zur jederzeitigen Versetzung eines Polizeipräsidenten in den einstweiligen Ruhestand nach § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen für nichtig (Az.: 2 BvL 2/22)