Freebies Arbeitsrecht / Folge 71

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Gekündigt: Musst du in der Kündigungsfrist überhaupt noch arbeiten?

Was nach der Kündigung wirklich gilt: Arbeitspflicht, Freistellung, Lohn und die Fallen, die dich Geld kosten.

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Eine Kündigung beendet dein Arbeitsverhältnis nicht sofort, sondern erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin läuft alles wie immer: Du arbeitest, dein Arbeitgeber zahlt.

Solange du nicht ausdrücklich freigestellt wirst, bleibt deine Arbeitspflicht bestehen. Wer einfach zu Hause bleibt, riskiert den Lohn, eine fristlose Kündigung und sogar eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Es gibt aber eine wichtige Ausnahme zu deinen Gunsten: Stellt dein Arbeitgeber dich frei oder beschäftigt er dich grundlos nicht, musst du trotzdem voll bezahlt werden.

Die wichtigsten Gesetze, einfach erklärt

§ 611a BGB

Begründet deine Arbeitspflicht: Im Arbeitsverhältnis schuldest du deine Arbeitsleistung. Diese Pflicht endet erst mit dem Ablauf der Kündigungsfrist, nicht schon mit dem Kündigungsschreiben.

§ 615 BGB (Annahmeverzug)

Stellt dein Arbeitgeber dich frei oder beschäftigt er dich ohne Grund nicht, gerät er in Annahmeverzug. Dann behältst du deinen vollen Lohnanspruch, ohne arbeiten zu müssen.

§ 326 Abs. 1 BGB

Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn: Bleibst du unentschuldigt weg, entfällt für diese Zeit dein Vergütungsanspruch. Der Lohn wird nur für tatsächlich geleistete Arbeit geschuldet.

§ 626 BGB

Unentschuldigtes Fernbleiben in der Kündigungsfrist kann eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen, meist nach vorheriger Abmahnung.

§ 159 SGB III (Sperrzeit)

Verletzt du deine Pflichten und verlierst dadurch deinen Job, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängen. Dann gibt es bis zu zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld.

§ 4 KSchG (Drei-Wochen-Frist)

Willst du dich gegen die Kündigung wehren, musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam.

Deine Sofortmaßnahmen

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Diese Fragen solltest du dir stellen

  1. Wurde ich schriftlich freigestellt oder soll ich weiter zur Arbeit kommen?
  2. Wann genau läuft meine Kündigungsfrist ab?
  3. Wird mein Resturlaub auf eine Freistellung angerechnet?
  4. Bekomme ich während einer Freistellung mein volles Gehalt weiter?
  5. Habe ich die Drei-Wochen-Frist für eine Klage noch nicht verpasst?
  6. Wurde mir vor einer fristlosen Kündigung überhaupt eine Abmahnung erteilt?
  7. Droht mir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und wie kann ich sie vermeiden?

Typische Fehler von Betroffenen

  • Aus Wut einfach zu Hause bleiben und damit Lohn, Job und Arbeitslosengeld riskieren.
  • Eine mündliche Freistellung glauben, ohne sie sich schriftlich geben zu lassen.
  • Denken, mit dem Kündigungsschreiben sei das Arbeitsverhältnis sofort beendet.
  • Die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage verstreichen lassen.
  • Sich nicht oder zu spät arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden.
  • Bei grundloser Nichtbeschäftigung durch den Arbeitgeber auf den eigenen Lohnanspruch verzichten.

Schritt für Schritt

  1. Erst prüfen, ob eine wirksame schriftliche Freistellung vorliegt, bevor du der Arbeit fernbleibst.
  2. Bei Freistellung oder grundloser Nichtbeschäftigung deinen vollen Lohn aus Annahmeverzug einfordern.
  3. Innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erwägen, wenn du die Kündigung für unwirksam hältst.
  4. Resturlaub, offene Überstunden und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aktiv einfordern.
  5. Dich rechtzeitig arbeitsuchend melden, um eine Sperrzeit zu vermeiden.
  6. Im Zweifel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, gerade bei drohender fristloser Kündigung.

Wichtig zum Schluss

Eine Kündigung bedeutet nicht, dass du sofort raus bist oder rechtlos dastehst. Ob Lohnanspruch bei Freistellung, fehlerhafte Fristen oder eine unwirksame Kündigung: Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.

Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LTMK Köln
Dein Ansprechpartner

Dr. Baran Kizil

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln

Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 71, Stichwort ARBEITSPFLICHT.