Freebies Arbeitsrecht / Folge 15
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Wann der Sonderkündigungsschutz beginnt, warum dein Arbeitgeber eine Behörde fragen muss und welche Frist du nicht verpassen darfst
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Freebie als PDF öffnenDas Kind ist da, die Elternzeit ist geplant, und dann kommt eine Kündigung. Viele glauben, dagegen sei nichts zu machen.
Das Gesetz sieht das anders. Ab dem Verlangen der Elternzeit darf dein Arbeitgeber nur mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Landesbehörde kündigen. Der Schutz beginnt aber nicht schon mit irgendeiner Ankündigung, sondern frühestens einige Wochen vor der Elternzeit.
Dieses Freebie zeigt dir, ab wann der Schutz greift, wie du Elternzeit richtig verlangst und was du nach einer Kündigung sofort tun musst.
Ab dem Verlangen der Elternzeit und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen. Das gilt unabhängig von Probezeit und Betriebsgröße.
Der Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor einer Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Für eine Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag beginnt er frühestens 14 Wochen vorher.
Nur in besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären. Die Zustimmung muss vor der Kündigung vorliegen.
Elternzeit verlangst du bei deinem Arbeitgeber. Seit 2025 reicht dafür die Textform, also zum Beispiel eine E-Mail.
Auch ein Aufhebungsvertrag braucht die Schriftform. Wer ihn unterschreibt, gibt den Sonderkündigungsschutz aus der Hand.
Gegen eine Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Hake ab, was du schon erledigt hast. Dein Stand bleibt in diesem Browser gespeichert.
Der Schutz beginnt mit deinem Verlangen, je nach Alter des Kindes aber frühestens acht oder 14 Wochen vor der Elternzeit. Eine Kündigung ohne Zustimmung der Behörde ist unwirksam, die Drei-Wochen-Frist für die Klage gilt trotzdem. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 15, Stichwort ELTERNZEIT.
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