Freebies Arbeitsrecht / Folge 14

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Gesetzlicher Mindesturlaub: Wie viele Tage dir zustehen

Was das Bundesurlaubsgesetz garantiert, wie du Werktage in Arbeitstage umrechnest und wann Urlaub verfallen darf

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Viele kennen ihre Urlaubstage nur aus dem Arbeitsvertrag. Was das Gesetz mindestens garantiert, wissen die wenigsten.

Das Bundesurlaubsgesetz legt eine Untergrenze fest, die dein Vertrag nicht unterschreiten darf. Und Resturlaub ist am Jahresende nicht automatisch weg. Er verfällt nur, wenn dein Arbeitgeber dich rechtzeitig darauf hingewiesen hat.

Dieses Freebie zeigt dir, wie du deinen Anspruch berechnest und worauf du achten musst.

Die wichtigsten Gesetze, einfach erklärt

§ 1 BUrlG

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das gilt auch, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt.

§ 3 Abs. 1 BUrlG

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Das Gesetz rechnet mit einer 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage.

§ 4 BUrlG

Den vollen Urlaubsanspruch erwirbst du erst nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis.

§ 7 Abs. 3 BUrlG

Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts von 2019 verfällt er aber nur, wenn der Arbeitgeber dich rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.

§ 4 Abs. 1 TzBfG

Teilzeitkräfte dürfen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Beim Urlaub heißt das: Der Anspruch richtet sich anteilig nach deinen Arbeitstagen pro Woche.

Deine Sofortmaßnahmen

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Diese Fragen solltest du dir stellen

  1. An wie vielen Tagen pro Woche arbeite ich?
  2. Wie viele Urlaubstage stehen in meinem Vertrag oder Tarifvertrag?
  3. Liegt mein vertraglicher Urlaub über dem gesetzlichen Minimum?
  4. Bin ich schon länger als sechs Monate im Betrieb?
  5. Hat mich mein Arbeitgeber rechtzeitig auf den Verfall von Resturlaub hingewiesen?
  6. Werden meine Urlaubstage bei Teilzeit richtig anteilig berechnet?

Typische Fehler von Arbeitgebern

  • Werktage und Arbeitstage werden verwechselt, am Ende gibt es zu wenig Urlaub.
  • Resturlaub wird zum Jahresende gestrichen, ohne dass vorher ein Hinweis auf den Verfall kam.
  • Teilzeitkräfte bekommen weniger Urlaub, als ihnen anteilig zusteht.
  • Ohne schriftlichen Arbeitsvertrag heißt es, es gebe keinen Urlaubsanspruch.
  • Im Vertrag stehen weniger Tage als das gesetzliche Minimum.

Schritt für Schritt

  1. Deinen Anspruch selbst nachrechnen: 24 Werktage geteilt durch 6, mal deine Arbeitstage pro Woche.
  2. Fehlende Urlaubstage schriftlich beim Arbeitgeber einfordern.
  3. Bei gestrichenem Resturlaub nachfragen, wann und wie du auf den Verfall hingewiesen wurdest.
  4. Urlaub rechtzeitig schriftlich beantragen und die Antwort aufbewahren.
  5. Den Betriebsrat einschalten, falls es einen gibt.
  6. Bei Streit frühzeitig anwaltlichen oder gewerkschaftlichen Rat holen.

Wichtig zum Schluss

Der gesetzliche Mindesturlaub gilt in jedem Arbeitsverhältnis, mit oder ohne Vertrag. Steht dir aus Vertrag oder Tarifvertrag mehr zu, gilt der bessere Anspruch. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.

Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LTMK Köln
Dein Ansprechpartner

Dr. Baran Kizil

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 14, Stichwort MINDESTURLAUB.