Freebies Arbeitsrecht / Folge 18

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Minijob 2026: Bis 603 Euro im Monat und welche Rechte du dabei hast

Wie die Minijob-Grenze am Mindestlohn hängt, wann du sie überschreiten darfst und warum Minijobber volle Arbeitnehmerrechte haben

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2026 beträgt der Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Damit liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro im Monat.

Die Grenze hängt am Mindestlohn. Steigt er, steigt sie mit: 2027 sind es 14,60 Euro Mindestlohn und 633 Euro Minijob-Grenze.

Dieses Freebie zeigt dir, wie viele Stunden du arbeiten kannst, was beim Überschreiten passiert und welche Rechte du als Minijobber hast.

Die wichtigsten Gesetze, einfach erklärt

§ 8 Abs. 1a SGB IV

Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt. 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat, 2027 bei 633 Euro.

§ 8 Abs. 1b SGB IV

Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten schadet nicht, wenn es in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten passiert und du dabei höchstens das Doppelte der Grenze verdienst.

§ 8 Abs. 2 SGB IV

Mehrere Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern werden zusammengerechnet. Liegt die Summe über 603 Euro, ist es kein Minijob mehr.

§ 6 Abs. 1b SGB VI

Im Minijob bist du rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag beim Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen. Dann zahlst du keinen eigenen Beitrag und erwirbst weniger Rentenansprüche.

§ 1 MiLoG

Auch im Minijob gilt der Mindestlohn, 2026 also mindestens 13,90 Euro pro Stunde.

§ 2 Abs. 2 TzBfG

Minijobber gelten als Teilzeitbeschäftigte. Sie dürfen nicht schlechter behandelt werden und haben wie alle anderen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohn im Krankheitsfall.

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Diese Fragen solltest du dir stellen

  1. Verdiene ich pro Stunde mindestens 13,90 Euro?
  2. Liegt mein Monatsverdienst bei höchstens 603 Euro?
  3. Habe ich mehrere Minijobs, die zusammen über 603 Euro liegen?
  4. War ein höherer Verdienst in einem Monat vorhersehbar, oder kam er überraschend?
  5. In wie vielen Monaten der letzten zwölf Monate lag ich über der Grenze?
  6. Bekomme ich bezahlten Urlaub und Lohn, wenn ich krank bin?
  7. Bin ich in der Rentenversicherung, oder habe ich mich befreien lassen?

Typische Fehler von Betroffenen

  • Sie glauben, im Minijob gebe es keine Sozialversicherungspflicht. In der Rentenversicherung bist du pflichtversichert, solange du dich nicht befreien lässt.
  • Sie rechnen noch mit der alten Grenze von 556 Euro und verschenken Stunden.
  • Sie zählen den Verdienst aus einem zweiten Minijob nicht mit.
  • Sie halten jedes seltene Überschreiten für erlaubt. Erlaubt ist es nur, wenn es nicht vorhersehbar war, höchstens zwei Monate betrifft und unter dem Doppelten der Grenze bleibt.
  • Sie verzichten auf Urlaub und Lohn im Krankheitsfall, weil sie meinen, das gelte im Minijob nicht.
  • Sie akzeptieren einen Stundenlohn unter dem Mindestlohn.

Schritt für Schritt

  1. Stunden und Verdienst monatlich festhalten und mit 603 Euro vergleichen.
  2. Liegt dein Lohn unter 13,90 Euro, den Arbeitgeber schriftlich auffordern, den Mindestlohn zu zahlen.
  3. Bei mehreren Minijobs alle Arbeitgeber über die anderen Jobs informieren.
  4. Fällt absehbar mehr Arbeit an, vorher mit dem Arbeitgeber klären, ob daraus ein Midijob im Übergangsbereich wird.
  5. Bezahlten Urlaub und Lohn im Krankheitsfall einfordern.
  6. Vor einer Befreiung von der Rentenversicherung abwägen, wie wichtig dir die Rentenansprüche sind.

Wichtig zum Schluss

Ein Minijob ist ein normales Arbeitsverhältnis mit vollen Arbeitnehmerrechten, nur mit eigenen Regeln für Steuer und Sozialversicherung. Wer Stunden, Lohn und Grenze im Blick behält, kann falsche Abrechnungen erkennen und sich wehren. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.

Rechtsanwalt Dr. Baran Kizil, Fachanwalt für Arbeitsrecht, LTMK Köln
Dein Ansprechpartner

Dr. Baran Kizil

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln

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Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 18, Stichwort MINIJOB.