Freebies Arbeitsrecht / Folge 13
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Welche Umkleide-, Dusch- und Wegezeiten zur Arbeitszeit zählen und wie du dir unbezahlte Minuten zurückholst
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Freebie als PDF öffnenViele ziehen sich jeden Tag im Betrieb um, bevor die Schicht beginnt. Auf der Abrechnung tauchen diese Minuten nie auf.
Das muss nicht so bleiben. Verlangt der Arbeitgeber, dass du dich im Betrieb umziehst oder duschst, kann diese Zeit Arbeitszeit sein. Das gilt auch für den Weg zwischen Umkleide und Arbeitsplatz.
Dieses Freebie erklärt dir, wann dein Arbeitgeber zahlen muss, was nicht dazugehört und wie du deine Zeiten belegst.
Der Arbeitgeber muss die vereinbarte Vergütung zahlen. Dazu gehört die Zeit für Tätigkeiten, die er verlangt und die eng mit der Arbeit zusammenhängen.
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Vorgeschriebenes Umziehen im Betrieb kann dazugehören.
Der Arbeitgeber darf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit per Weisung festlegen. Schreibt er Dienstkleidung vor, die du im Betrieb anlegen musst, ist das eine solche Weisung.
Duschen kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein, wenn es fremdnützig ist. Es muss also im Interesse des Arbeitgebers liegen und darf nicht bloß deiner privaten Körperpflege dienen.
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Bezahlt wird die Zeit im Betrieb, die dein Arbeitgeber veranlasst. Der Weg von zu Hause zur Arbeit und freiwilliges Umziehen gehören nicht dazu. Viele Betroffene haben deutlich bessere Chancen, als sie zunächst glauben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Partner bei LTMK Recht & Steuern, Köln
Du steckst gerade in genau dieser Situation? Schick die Unterlagen. Du bekommst eine ehrliche Einschätzung, welche Chancen du hast und welche Frist läuft.
Rechtlicher Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Rechtsstand Oktober 2026, ohne Gewähr. Arbeitsrecht kompakt, Folge 13, Stichwort UMKLEIDEN.
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